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Allgemeine Beherbergungsbedingungen

Präambel

Für die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet „Gast“ oder „Kunde“ jede natürliche Person, welche die von Almbeherbergung angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen kann.

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Almhütten zur Beherbergung / der Überlassung von Reisemobilstellplätzen zum Zwecke des Campings gegen Entgelt sowie für alle weiteren für den Gast erbrachten Leistungen von Almbeherbergung.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Almhütte/Reisemobilstellplatz sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Almbeherbergung. Die Nutzung der Almhütte/des Reisemobilstellplatz wird nur für den gebuchten Zeitraum gewährt. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung durch bloße Weiternutzung ist ausgeschlossen.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  4. Die Hausordnung bzw. die Platzordnung von Almbeherbergung ist zu beachten. Sie ist in den Almhütten/am Sanitärhaus ausgehängt.

II. Vertragsschluss und Vertragspartner

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt zu Stande, in dem der Gast eine Buchungsanfrage (Antrag) für eine bestimmte Personenzahl abgibt, die durch Almbeherbergung angenommen werden kann. Die Buchungsanfrage kann über das Buchungsportal der Homepage oder fernmündlich erfolgen. Eine Änderung der gebuchten Personenzahl ist nur mit unserer Zustimmung möglich.
  2. Almbeherbergung steht es frei, die Buchung (Annahme) in Textform zu bestätigen oder eine andere Form als die Schriftform hierfür zu wählen.
  3. Vertragspartner sind Almbeherbergung und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast eine Almhütte/Reisemobilstellplatz gebucht, haftet er gegenüber Almbeherbergung zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner, für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
  4. Der Gast hat keinen Anspruch auf die Überlassung einer bestimmten Almhütte/eines bestimmten Reisemobilstellplatzes, außer dies wurde in einer Buchungsbestätigung ausdrücklich zugesichert.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Rücktrittsrecht des Gastes

  1. Almbeherbergung ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Almhütte/ den vom Gast gebuchten Reisemobilstellplatz bereitzuhalten und die vereinbarten weiteren Leistungen zu erbringen. Für jede Übernachtung wird, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Übernachtung durch den Gast, ein voller Übernachtungspreis berechnet. 
  2. Der Gast kann jederzeit weitere Leistungen als Zusatzleistungen zur Beherbergung hinzubuchen. Die Preise für diese Zusatzleistungen sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Diese Zusatzleistungen können nur im Zusammenhang mit der Beherbergung bei Almbeherbergung gebucht werden. 
  3. Der Gast ist verpflichtet, für die Überlassung der Almhütte/Überlassung des Reisemobilstellplatzes und die weiteren vom Gast in Anspruch genommenen Zusatzleistungen, die jeweils geltenden Preise von Almbeherbergung zu bezahlen. Dies gilt auch vom Gast veranlasste weitere Leistungen und Auslagen von Almbeherbergung gegenüber Dritten. Die Preise von Almbeherbergung schließen die jeweils gültige Umsatzsteuer ein. Almbeherbergung ist berechtigt, bei Vertragsschluss bzw. nach Vertragsschluss eine Vorschusszahlung in Höhe des Preises zu verlangen, der sich aus dem Einzelpreis für eine Übernachtung multipliziert mit der Anzahl der gebuchten Übernachtungen ergibt. Diese Vorschusszahlung ist innerhalb von 7 Werktagen nach dem Zustandekommen des Beherbergungsvertrages auf das von Almbeherbergung an den Gast übermittelte Bankkonto zu überweisen. Almbeherbergung ist berechtigt, für zusätzlich erbrachte eigene Leistungen oder Leistungen Dritter Zwischenabrechnungen zu erteilen. Eine solche Zwischenabrechnung ist sofort zur Zahlung fällig.
  4. Reservierte Almhütten/ Wohnmobilstellplätzen stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag steht dem Gast die Almhütte/der Reisemobilstellplatz bis 10:00 Uhr zur Verfügung. 
  5. Rechnungen aus der Vermietung von Almhütten/Wohnmobilstellplätze und der Erbringung von Zusatzleistungen oder sonstigen weiteren Leistungen sind sofort zur Zahlung fällig. Almbeherbergung ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. In begründeten Fällen, wie z.B. Zahlungsrückstand des Gastes, ist Almbeherbergung berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
  6. Der Gast hat seinen Rücktritt gegenüber Almbeherbergung schriftlich zu erklären. Ein Rücktritt wird gemäß Deutschem Mietrecht behandelt. Nach § 537 Abs.1 BGB wird der Mieter von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt.
    Almbeherbergung verweist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseabbruchversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung. Auch zur Deckung von evtl. Rückführungskosten bei Reiseabbruch nach Unfall oder bei Krankheit sowie auch auf die Abschlussmöglichkeit einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung.

IV. Haftung von Almbeherbergung

  1. Almbeherbergung haftet für von Almbeherbergung zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Almbeherbergung für sonstige Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten von Almbeherbergung beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von Almbeherbergung steht die eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit nicht in dieser Ziff. IV. anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
  2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Almbeherbergung auftreten, wird Almbeherbergung bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  3. Für eingebrachte Sachen haftet Almbeherbergung dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wenn der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3500 € bei Almbeherbergung einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit Almbeherbergung.
  4. Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Grundstück von Almbeherbergung abgestellter oder rangierte Kraftfahrzeuge, Anhänger nebst Inhalt, Motorräder oder Wohnwägen und deren Inhalte haftet Almbeherbergung nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

V. Haustiere

Das Mitbringen von Hunden und Katzen (nachfolgend Haustiere genannt) bedarf der vorherigen Anfrage durch den Gast. Für die Beherbergung von Haustieren von Gästen wird ein gesondertes tägliches Entgelt erhoben, welches der Internetseite entnommen werden kann. 

VI Beendigung des Beherbergungsvertrages durch Almbeherbergung

  1. Almbeherbergung ist zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag berechtigt, wenn der Gast eine von ihm geschuldete Vorauszahlung (Ziff. III.2. dieser Beherbergungsbedingungen) vor und/ oder eine von ihm geschuldete Kaution nicht rechtzeitig oder nicht vollständig leistet.
  2. Almbeherbergung ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag zu kündigen, wenn der Gast während seines Aufenthaltes unter dem Einfluss von illegalen Drogen steht, die Almhütte/den Reisemobilstellplätze für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit mit Kundenverkehr nutzt, die Almhütte/den Reisemobilstellplatz zur Prostitution nutzt oder unser Personal trotz Ermahnung wiederholt beleidigt. Des Weiteren ist Almbeherbergung berechtigt, den Beherbergungsvertrag zu kündigen, wenn Almbeherbergung bekannt wird, dass über das Vermögen des Gastes das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet wurde. Ein weiteres Kündigungsrecht steht Almbeherbergung zu, wenn der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Almbeherbergung in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich- bzw. dem Organisationsbereich von Almbeherbergung zuzurechnen ist

VII. Datenschutz

  1. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten von ihm zum Zwecke der Vertragsdurchführung, der Kundenbetreuung und der Werbung durch Almbeherbergung gespeichert, verarbeitet und an mit Almbeherbergung verbundene Unternehmen sowie ausgewählte Dritte Dienstleister übermittelt werden, wenn der Gast in die Weitergabe der Daten einwilligt und die Datenweitergabe nicht für die Erfüllung der Leistungen von Almbeherbergung oder von Forderungen von Almbeherbergung gegenüber dem Gast ein berechtigtes Interesse von Almbeherbergung besteht. Almbeherbergung ist berechtigt, personenbezogene Daten gemäß dieses Abschnittes an verbundene Unternehmen sowie ausgewählte Dritte Dienstleister weiterzuleiten, von diesen speichern und verarbeiten zu lassen.
  2. Dem Gast stehen die Auskunftsrechte gemäß § 15 DSGVO zu. Weiterhin kann der Gast jederzeit der Verwendung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Werbung widersprechen und somit seine bisher erteilte Einwilligung widerrufen.
  3. Weiterhin bleiben die Rechte des Gastes auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner durch Almbeherbergung gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber Almbeherbergung unberührt. Soweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, werden die personenbezogenen Daten des Gastes nach Beendigung des Beherbergungsvertrages und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. 
  4. Die vollständige Datenschutzerklärung von Almbeherbergung finden Sie auf der Homepage www.almruhe.de unter Datenschutzerklärung. Bitte den Link zur Datenschutzerklärung einfügen

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Beherbergungsbedingungen sollen in Schriftform erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Gast sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Beherbergungsbedingungen unwirksam sein, oder unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt. 
  2. Erfüllungs-und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern rechtlich zulässig, der Sitz von Almbeherbergung.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Stand: 02/2021
© Dr. Schneider & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Reutlingen
 

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